VI
Fachbehörde nach §§ 42 und 44 bis 46 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 404) in der jeweils geltenden Fassung ist für die Aufgaben im Bußgeldverfahren nach
- 1.
§ 117 OWiG und § 118 OWiG
die Behörde für Inneres und Sport,
- 2.
§ 121 OWiG
die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz.