Hinweis
zum Flächennutzungsplan
der Freien und Hansestadt Hamburg
und zu vor dem 1. Juli 1987 verkündeten Gesetzen und Verordnungen,
die an Stelle von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz
oder Städtebauförderungsgesetz beschlossen worden sind
zum Flächennutzungsplan
der Freien und Hansestadt Hamburg
und zu vor dem 1. Juli 1987 verkündeten Gesetzen und Verordnungen,
die an Stelle von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz
oder Städtebauförderungsgesetz beschlossen worden sind
Fundstelle: HmbGVBl. 1987, S. 146
Mängel der Abwägung bei Erlass des Flächennutzungsplans der Freien und Hansestadt Hamburg und seiner Änderungen sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren nach dem 1. Juli 1987 schriftlich gegenüber der Baubehörde oder dem örtlich zuständigen Bezirksamt geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Das Gleiche gilt für Mängel der Abwägung bei Erlass von Gesetzen und Verordnungen, die an Stelle von Satzungen nach dem Bundesbaugesetz oder Städtebauförderungsgesetz vor dem 1. Juli 1987 verkündet worden sind.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 14. Juli 1987.