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Zwölfte Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass
von besonderen Ereignissen im Bezirk Eimsbüttel
Vom 21. Dezember 2012
Fundstelle: HmbGVBl. 2012, S. 7
 

Auf Grund von § 8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 11. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 92), zuletzt geändert am 20. September 2011 (HmbGVBl. S. 413, 417), wird verordnet:

 

§ 1

Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Eimsbüttel

(1) Verkaufsstellen im Bezirksamtsbereich dürfen am Sonntag, den 1. April 2012 aus Anlass der Veranstaltungen „Frühlingserwachen“, „Fit, gesund und schön“, „Baustellenfest“, „Frühlingsfest“, „Kinderfest“ in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

(2) Verkaufsstellen im Bezirksamtsbereich dürfen am Sonntag, den 17. Juni 2012 aus Anlass der Veranstaltungen „Sommerevent“, „Schnelsen kocht auf“, „Tag des Motorrades“, „Radio Energy Sofarennen/Olympisches Sofarennen“, „Sommerfest Eidelstedt 2012“ in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

(3) Verkaufsstellen im Bezirksamtsbereich dürfen am Sonntag, den 23. September 2012 aus Anlass der Veranstaltungen „Sommerausklang“, „Kunst- und Infomeile“, „Phänomenta: staunen - forschen - begreifen“, „Louis Indian Summer Wochen“, „Hochzeitsmesse“ in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

(4) Verkaufsstellen im Bezirksamtsbereich dürfen am Sonntag, den 4. November 2012 aus Anlass der Veranstaltungen „Winterstimmung“, „Licht an“, „Herbstfest“, „Family and friends“ in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

§ 2

Schlussvorschrift

Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt.

Hamburg, den 21. Dezember 2011.

Das Bezirksamt Eimsbüttel