§ 8
Durchführung
Die Statistik wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführt. Sie ist befugt, die zur Befragung gehörenden Arbeiten und die Auswertung des erhobenen Einzeldatenmaterials durch private Dritte durchführen zu lassen. Die Ergebnisse der Erhebung können anonymisiert veröffentlicht werden.