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§ 4

Information über die Kosten

Die zuständige Behörde informiert die Antragstellerinnen und Antragsteller zusammen mit der Festsetzung des Familieneigenanteils über die durchschnittlichen Kosten einer Betreuung in der von Ihnen gewählten Leistungsart im bewilligten Umfang.

 

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