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Fundstelle: HmbGVBl. 2005, S. 525

Anlage 2

(zu § 60)

Verfahrensfreie Vorhaben nach § 60

Hinweis: Für die nachfolgenden Vorhaben ist eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörden nicht erforderlich. Inhaltliche Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an diese Vorhaben gestellt werden, sind zu beachten. Zulassungsentscheidungen nach anderen Vorschriften als der Hamburgischen Bauordnung und der auf diese gestützten Vorschriften sind einzuholen.

Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse bleiben bei Verstößen gegen diese Vorschriften unberührt.

Sofern von dieser Anlage erfasste Vorhaben Teil eines Vorhabens sind, das in einem Verfahren nach § 61, § 62 oder § 64 zu prüfen ist, werden sie in das jeweilige Verfahren einbezogen.

Übersicht
I
Errichtung und Änderungen von Anlagen

1. Gebäude und Überdachungen

2. Technische Gebäudeausrüstung

3. Anlagen der Ver- und Entsorgung

4. Masten, Antennen und ähnliche Anlagen

5. Behälter

6. Mauern und Einfriedigungen

7. Verkehrsanlagen

8. Aufschüttungen und Abgrabungen

9. Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung

10. Tragende und nicht tragende Bauteile

11. Werbeanlagen und Automaten

12. Vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Anlagen

13. Plätze

14. Container

15. Sonstige Anlagen

II
Änderung der Nutzung
III
Beseitigung von Anlagen
IV
Instandhaltungsarbeiten