Anlage 2
(zu § 60)
Verfahrensfreie Vorhaben nach § 60
Hinweis: Für die nachfolgenden Vorhaben ist eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörden nicht erforderlich. Inhaltliche Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an diese Vorhaben gestellt werden, sind zu beachten. Zulassungsentscheidungen nach anderen Vorschriften als der Hamburgischen Bauordnung und der auf diese gestützten Vorschriften sind einzuholen.
Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse bleiben bei Verstößen gegen diese Vorschriften unberührt.
Sofern von dieser Anlage erfasste Vorhaben Teil eines Vorhabens sind, das in einem Verfahren nach § 61, § 62 oder § 64 zu prüfen ist, werden sie in das jeweilige Verfahren einbezogen.
| Übersicht | |
| I Errichtung und Änderungen von Anlagen |
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1. Gebäude und Überdachungen |
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2. Technische Gebäudeausrüstung |
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3. Anlagen der Ver- und Entsorgung |
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4. Masten, Antennen und ähnliche Anlagen |
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5. Behälter |
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6. Mauern und Einfriedigungen |
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7. Verkehrsanlagen |
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8. Aufschüttungen und Abgrabungen |
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9. Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung |
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10. Tragende und nicht tragende Bauteile |
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11. Werbeanlagen und Automaten |
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12. Vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Anlagen |
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13. Plätze |
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14. Container |
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15. Sonstige Anlagen |
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| II Änderung der Nutzung |
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| III Beseitigung von Anlagen |
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| IV Instandhaltungsarbeiten |
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