§ 2
Kreis der zu Befragenden
Die Erhebung erstreckt sich auf eine repräsentative Auswahl von rund 1.700 Haushalten aus dem in § 1 bezeichneten Gebiet, wobei je ein volljähriges Mitglied des Haushaltes und bei Wohngemeinschaften je ein volljähriges Mitglied der Wohngemeinschaft befragt wird.