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§ 2

Kreis der zu Befragenden

Die Erhebung erstreckt sich auf eine repräsentative Auswahl von rund 1.700 Haushalten aus dem in § 1 bezeichneten Gebiet, wobei je ein volljähriges Mitglied des Haushaltes und bei Wohngemeinschaften je ein volljähriges Mitglied der Wohngemeinschaft befragt wird.