§ 1
Geltungsbereich
Für die Laufbahn Wissenschaftliche Dienste gelten folgende von der Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (HmbLVO) vom 22. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 511) in der jeweils geltenden Fassung abweichende oder sie ergänzende Vorschriften.