§ 1
Ablieferungspflicht
Von jedem Druckwerk, das innerhalb des hamburgischen Staatsgebietes verlegt wird, hat der Verleger ein Stück an die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky abzuliefern (Pflichtexemplar). Für digitale Publikationen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.