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§ 1

Ablieferungspflicht

Von jedem Druckwerk, das innerhalb des hamburgischen Staatsgebietes verlegt wird, hat der Verleger ein Stück an die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky abzuliefern (Pflichtexemplar). Für digitale Publikationen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.