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II

Die Anordnung zur Durchführung von laufbahnrechtlichen Vorschriften für den Justizdienst und den Strafvollzugsdienst vom 20. Oktober 1987 (Amtl. Anz. S. 2173) in der geltenden Fassung tritt außer Kraft.

Gegeben in der Versammlung des Senats,

Hamburg, den 5. Juli 2011.