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§ 1

Verbot

Es ist auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg verboten, unbemannte Flugobjekte aufsteigen zu lassen, bei denen der Auftrieb durch die von einer eigenen Feuerquelle erwärmte Luft erzeugt wird (Fluglaternen) und die insbesondere unter den Bezeichnungen „Himmelslaternen“, „Partyballone“, „Skylaternen“ oder „Kong-Ming-Laternen“ bekannt sind.