§ 1
Anwendungsbereich
Diese Ordnung gilt in Verbindung mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für berufsbildende Schulen - Allgemeiner Teil - (APO-AT) vom 25. Juli 2000 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 183, 184) in ihrer jeweiligen Fassung für die Berufsfachschule für chemisch-technische Assistenz.