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Staatsvertrag
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen
über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten
in der Freien und Hansestadt Hamburg
zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten
im Land Niedersachsen*
Fundstelle: HmbGVBl. 2002, S. 360
Fußnoten
*)
Verkündet als Anlage des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen vom 17. Dezember 2002 (HmbGVBl. S. 360)